Verzichten Sie bei einer fachgerechten Reparatur nicht auf die Honorierung durchgeführter Arbeiten.
Durch den schnellen Fahrzeug-Modellwechsel fehlen gelegentlich vollständige Reparaturanleitungen, spezielle modellbezogene Informationen wie z. B. zu Fahrerassistenz-Systemen, lacktechnischen Informationen, Arbeitszeitwerte.
Dies führt dazu, dass in den Kalkulationssystemen häufig wichtige für die Reparatur notwendige Informationen und die entsprechenden Arbeitspositionen (Entsorgungskosten Fahrzeugreinigung, Kalibrierfahrten usw.) fehlen.
Fällt Ihnen bei der Kalkulation auf, dass wichtige Positionen fehlen, die für die vollständige, fachgerechte Kalkulation/Reparatur notwendig waren, so hilft die IFL-Liste mit 96 „frei wählbaren Arbeitspositionen“ weiter.
Übernehmen Sie die fehlenden aber erforderlichen Arbeitspositionen aus der IFL-Liste in Ihre Kalkulation bzw. Rechnung.
Die IFL-Liste ist jetzt auch im Audatex-Schaden-Kalkulationssystem enthalten: mehr Infos hier
Es gibt große Farbton- und Effektunterschiede von Modellreihe zu Modellreihe, innerhalb einer Modellreihe und zum Teil auf ein und dem
selben Fahrzeug (Bauteil zu Bauteil).
Daher sollte zur Farbtonangleichung eine großflächige Beilackierung berücksichtigt werden.
Das u.g. Reparaturverfahren kann keine Schulung ersetzen. Es bietet aber viele Informationen, die für die korrekte Ausführung der Lackierung hilfreich sind.
Die Deutsche Kommission für Lack- und Karosserieinstandsetzung (DeKoLaKa) verabschiedet bei der diesjährigen 17. Sitzung im Allianz Zentrum für Technik (AZT) ein richtungsweisendes Merkblatt zur Thematik „Auslaufendes Lackierverfahren“.
Immer wieder stellt sich die Frage:
Wird ein Dachholm bzw. eine Seitenwand geschlossen und somit durchgängig lackiert oder nicht?
Die Arbeitsgruppe hat sich dieser Thematik angenommen und ein branchenübergreifendes technisches Dokument erarbeitet, dass jetzt der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Dabei wird eindeutig beschrieben, wer die letztendliche Entscheidung über die Verfahrensweise beurteilt.
„Grundsätzlich gilt, dass bei der Reparatur von Karosserie- und Lackbeschädigungen die Lackierfachkraft die zu applizierende Reparaturlackierung sach- und fachgerecht auszuführen hat. Das
Ziel ist dabei stets eine möglichst nicht wahrnehmbare Instandsetzung, die für ein durchschnittliches und ungeschultes Auge nicht erkennbar ist und somit als „unsichtbare
Reparatur“ bezeichnet werden kann.
(Quelle: Dokument Auslaufendes Lackierverfahren)
„Es ist nach wie vor ein umstrittenes Thema.
Was für uns an dieser Stelle besonders wichtig war: dass wir als Fachleute entscheiden, welcher Reparaturweg der Richtige und letztendlich auch der Nachhaltige ist. Doppellackierungen aufgrund falscher fachlicher Einschätzungen müssen von vornherein ausgeschlossen werden.
Das entscheiden letztendlich wir als Fachleute am Objekt und nicht Dritte, die in den Reparaturprozess nur zweitrangig Einfluss nehmen. Meist dann, wenn es um die finanzielle Regulierung geht. Da steht nicht die fachliche Einschätzung im Vordergrund, sondern der finanzielle Aspekt. Aus diesem Grund muss der Mehraufwand für ein „Auslaufendes Lackierverfahren“ dem wirtschaftlich, nachhaltigen und fachlich korrekten Reparaturweg gegenübergestellt werden.“, Steven Didssun (Präsident BFL).
Die „DeKoLaKa“ setzt sich aus Vertretern der Handwerksverbände, Sachverständigenorganisationen, Datenanbietern, Lackindustrie, Automobilherstellern, Versicherungswirtschaft & Importeuren zusammen.
Unser Hauptlieferant Standox hat eine Preisanpassung zum 1.6.2022 angekündigt.
Die Kosten der Lieferketten explodieren.
Von der Verpackung über Speditionskosten, Nachtexpresskosten und Rohstoffkosten, alle Beteiligten Lieferanten bis in die Werkstatt haben Erhöhungen bis zu 100% bei
Nachtexpress-Kosten.
Technische IFL-Mitteilung Nr. 04/2022
Verklebung von Fahrzeugscheiben – Worauf kommt es an?
Die Untergrund-vorbereitung vor der Verklebung spielt eine entscheidende Rolle. Hierbei muss auf unterschiedliche Gegebenheiten geachtet werden. Die Trocknungszeit spielt im
handwerklichen Reparaturprozess auch bei forcierter Ofentrocknung eine entscheidende Rolle. Eine komplette Durch-trocknung des Lackschichtaufbaus nach erfolgter Lackierung ist mit einer
industriellen Fahrzeuglackierung am Band nicht vergleichbar...
Das Lackmerkblatt der Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer (BFL) wurde neu überarbeitet, ist ab sofort gültig und löst das bestehende Dokument vom 29.04.2008 ab.
Darin finden Sie u.a. den entscheidenden Satz:
Die Entscheidung über jede Form der Beilackierung wird vom ausführenden Lackierfachmann
unter Berücksichtigung
getroffen.
Durch Zustimmung der in der Deutschen Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung (DeKoLaKa) vertretenen Brancheninstitutionen und Verbänden,
ist das neue „Lackmerkblatt - Grundlagen für die fachgerechte Reparatur von Uni- und Effektlackierungen bei straßengebundenen Fahrzeugen“, als Beschlussdokument bei der DeKoLaKa verabschiedet worden.
Nach wie vor lässt sich die Haftbeständigkeit applizierter Kunststoff-Grundierungen auf Karosserieersatzteilen nicht auf dem ersten Blick identifizieren, ohne entsprechende Haftungsproben bzw. Tests durchzuführen.
Werden fehlerhaft grundiert angelieferte Kunststoffersatzteile im Reparaturprozess bearbeitet und beschichtet, kann es aufgrund von möglichen Haftungsstörungen der Grundierung gegenüber dem Untergrund zu Ablösungen/Abplatzungen des darauffolgenden Lackschichtaufbaus kommen.
Die Karosserie- und Lackierfachbetriebe tragen das Risiko, insofern Reklamationen nicht direkt beim Lieferanten/Hersteller angezeigt werden können. Reklamationen aufgrund von Lackablösungen können vorprogrammiert und somit eine Folgeerscheinung sein.
Ein Effekt, der auf den Karosserien von exklusiven Sportwagen oder Limousinen besonders gut zur Geltung kommt – und an das Können des Lackierers hohe Anforderungen stellt, denn bei der Lackreparatur ist tadellose Präzision bei jedem Arbeitsschritt unverzichtbar.
Bei Alubeam beispielsweise ist das Silber so fein, dass es keine noch so kleine Unebenheit verzeiht.
Die Aluminiumflakes sind deutlich dünner und flacher als in herkömmlichen Metallic-Lacken, wodurch das Licht auch intensiver reflektiert und der Glanz verstärkt wird. Perfekt lackiert unterstreichen Liquid-Metal-Lacke wirkungsvoll die Dynamik der Fahrzeugkontur.
Dieser Effekt ist mit herkömmlichen Silbertönen nicht vergleichbar.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der EU. In dieser werden Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private und öffentliche Datenverarbeiter EU-weit vereinheitlicht. Somit ist jeder, der allein oder gemeinsam über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, verantwortlich dafür, dass er die Anforderungen der DSGVO einhält.
DSGVO-Anforderungen an die Kfz-Werkstatt:
Datenschutzbeauftragter (DSB)
Am 27.06.2019 hat der Bundestag ein zweites Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz beschlossen. Konkret wurde dabei unter anderem die besagte Änderung des § 38 Abs. 1 BDSG beschlossen. Die Vorschrift wurde dahingehend geändert, dass nun erst ab einer Schwelle von 20 Mitarbeitern, die mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend ist.
Dies bedeutet für kleinere und mittlere Unternehmen eine bürokratische Entlastung.
Am Freitag, den 20. September 2019, hat der Bundesrat nun - ohne weitere Aussprache - das Änderungsgesetz passieren lassen.
Damit wird nun die Schwelle, ab der die Pflicht besteht, einen Datenschutzbeauftragen zu benennen, von 10 auf 20 Beschäftigte erhöht.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Aufgrund der regelmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein solches Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten von Kunden- und Mitarbeiterdaten erforderlich.
Datenschutz-Verpflichtung von Beschäftigten
Bei Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten umgehen, muss eine Verpflichtung dahingehend durchgeführt werden, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auch durch sie nach den Grundsätzen der DSGVO erfolgt.
Informations- und Auskunftspflichten
Kfz-Werkstätten müssen betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und das Recht auf Auskunft darüber informieren.
Löschen von Daten
Daten müssen nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gelöscht werden.
Auftragsverarbeitung
Bei Inanspruchnahme externer Dienstleistungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten beispielsweise durch eine EDV-Firma ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung notwendig.
Videoüberwachung
Führt eine Kfz-Werkstatt eine Videoüberwachung durch, ist eine Hinweisbeschilderung erforderlich.
Aktuelle und künftige Fahrzeuge upzudaten (flashen), fachgerecht zu reparieren und zu diagnostizieren stellt selbst Markenbetriebe mit direkter Anbindung zum Fahrzeughersteller vor große Herausforderungen.
Können sich freie K+L-Betriebe mit Mehrmarken-Diagnosegeräten überhaupt wettbewerbsfähig aufstellen?
Ein Blick hinter die Diagnosekulissen auf der Suche nach geeigneten Lösungen.
Die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V. hat ein neues Merkblatt veröffentlicht.
Schwer reproduzierbare Farbtöne und mehrschichtige Lackaufbauten macht die Farbtonfindung immer komplexer. Damit verbunden sind Farbton anmischen, das Spritzen von Farbmusterblechen und das Nachnuancieren.
In den Lackiervorbereitungszeiten enthalten, sind – wenn überhaupt – nur der jeweils der “1. Versuch“ Farbton mischen und Farbmuster anfertigen:
Jeder weitere Versuch muss zusätzlich kalkuliert und berechnet werden.
Wie die IFL in ihrem Merkblatt beschreibt, gibt es viele Besonderheiten, die zu beachten sind. So z.B. im AZT-Lacksystem: Bei zahlreichen Modellen müssen Musterblech/e und Mischanlage sowie Farbtonfindung vom Anwender immer manuell zugesteuert werden. Pro Einzelposition werden 3AW / 0,3h als branchenüblich angesehen zgl. Lackmaterial.
Details entnehmen Sie dem nebenstehenden Merkblatt.
In der täglichen Reparatur-Praxis kommt es häufig zwischen den Kfz-Sachverständigen und den Werkstätten zu Missverständnissen.
Was sind konkret die Leistungen eines Sachverständigen?
Welche Unterstützung sollten Sachverständige bei Meinungsverschiedenheiten mit den Versicherern bieten?
Hierzu hat der BVSK aus Sicht der Kfz-Betriebe klar Stellung bezogen.
Geschäftsführer und Rechtsanwalt Elmar Fuchs hat hier einen entscheidenden Beitrag zur Aufklärung geleistet. Die IFL unterstützt die Aussagen des BVSK in nebenstehendem Schreiben, dass Ihnen hiermit zum Download anbieten.
Alle reden von der DSGVO. Lösungen werden nur wenige angeboten. Das Rechtsberatungsgesetz gebietet, dass Sie sich an einen Fachanwalt wenden. Die dürften aber augenblicklich volle Auftragsbücher und dafür umso weniger Zeit haben.
Hintergrundwissen zur DSGVO komprimiert (statt mit 88 Seiten mit 99 Artikeln)
Den Datenschutz müssen Sie in Ihrem Betrieb sicherstellen. Aber auf Ihrer Webseite muss auch eine verständliche Datenschutz-Erklärung hinterlegt sein. Hier wird Ihnen geholfen:
Wir haben hier noch einen interessanten Artikel gefunden, der die Problematik aufzeigt.
Zwischen Karosserie- und dem Lackierbetrieb kann es zu Missverständnissen kommen, wenn die Arbeiten im vorgelagerten Arbeitsschritt nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden. – Wenn sie also nicht lackierfähig sind.
Auch hinsichtlich der Abrechnung gibt das AZT eine Empfehlung.
Was unter lackierfähig zu verstehen ist, wurde vom AZT wie folgt beschrieben:
... Die vom Karosseriefacharbeiter bearbeiteten Stellen und Teile kontur- und kantengerecht ausgebeult bzw. eingeschweißt sind.
Dies kann, wenn erforderlich, durch ergänzendes, fachgerechtes Aufbringen von aktuellen, dem Stand der Technik entsprechenden Karosseriefüllmassen erfolgen. Die Oberflächen sind abschließend so zu bearbeiten (kein Winkelschleifer), dass der Lackierfachmann mit dem 1. Arbeitsschritt (Schleifen der Übergänge mit Exzenterschleifer und z.B. Papier Körnung P120) fortfahren kann.
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