Ein Effekt, der auf den Karosserien von exklusiven Sportwagen oder Limousinen besonders gut zur Geltung kommt – und an das Können des Lackierers hohe Anforderungen stellt, denn bei der Lackreparatur ist tadellose Präzision bei jedem Arbeitsschritt unverzichtbar.
Bei Alubeam beispielsweise ist das Silber so fein, dass es keine noch so kleine Unebenheit verzeiht.
Die Aluminiumflakes sind deutlich dünner und flacher als in herkömmlichen Metallic-Lacken, wodurch das Licht auch intensiver reflektiert und der Glanz verstärkt wird. Perfekt lackiert unterstreichen Liquid-Metal-Lacke wirkungsvoll die Dynamik der Fahrzeugkontur.
Dieser Effekt ist mit herkömmlichen Silbertönen nicht vergleichbar.
Gevelhoff-Rabattcode: Gevelhoff2021
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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der EU. In dieser werden Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private und öffentliche Datenverarbeiter EU-weit vereinheitlicht. Somit ist jeder, der allein oder gemeinsam über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, verantwortlich dafür, dass er die Anforderungen der DSGVO einhält.
DSGVO-Anforderungen an die Kfz-Werkstatt:
Datenschutzbeauftragter (DSB)
Am 27.06.2019 hat der Bundestag ein zweites Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz beschlossen. Konkret wurde dabei unter anderem die besagte Änderung des § 38 Abs. 1 BDSG beschlossen. Die Vorschrift wurde dahingehend geändert, dass nun erst ab einer Schwelle von 20 Mitarbeitern, die mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend ist.
Dies bedeutet für kleinere und mittlere Unternehmen eine bürokratische Entlastung.
Am Freitag, den 20. September 2019, hat der Bundesrat nun - ohne weitere Aussprache - das Änderungsgesetz passieren lassen.
Damit wird nun die Schwelle, ab der die Pflicht besteht, einen Datenschutzbeauftragen zu benennen, von 10 auf 20 Beschäftigte erhöht.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Aufgrund der regelmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein solches Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten von Kunden- und Mitarbeiterdaten erforderlich.
Datenschutz-Verpflichtung von Beschäftigten
Bei Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten umgehen, muss eine Verpflichtung dahingehend durchgeführt werden, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auch durch sie nach den Grundsätzen der DSGVO erfolgt.
Informations- und Auskunftspflichten
Kfz-Werkstätten müssen betroffene Personen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und das Recht auf Auskunft darüber informieren.
Löschen von Daten
Daten müssen nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gelöscht werden.
Auftragsverarbeitung
Bei Inanspruchnahme externer Dienstleistungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten beispielsweise durch eine EDV-Firma ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung notwendig.
Videoüberwachung
Führt eine Kfz-Werkstatt eine Videoüberwachung durch, ist eine Hinweisbeschilderung erforderlich.
Aktuelle und künftige Fahrzeuge upzudaten (flashen), fachgerecht zu reparieren und zu diagnostizieren stellt selbst Markenbetriebe mit direkter Anbindung zum Fahrzeughersteller vor große Herausforderungen.
Können sich freie K+L-Betriebe mit Mehrmarken-Diagnosegeräten überhaupt wettbewerbsfähig aufstellen?
Ein Blick hinter die Diagnosekulissen auf der Suche nach geeigneten Lösungen.
Die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V. hat ein neues Merkblatt veröffentlicht.
Schwer reproduzierbare Farbtöne und mehrschichtige Lackaufbauten macht die Farbtonfindung immer komplexer. Damit verbunden sind Farbton anmischen, das Spritzen von Farbmusterblechen und das Nachnuancieren.
In den Lackiervorbereitungszeiten enthalten, sind – wenn überhaupt – nur der jeweils der “1. Versuch“ Farbton mischen und Farbmuster anfertigen:
Jeder weitere Versuch muss zusätzlich kalkuliert und berechnet werden.
Wie die IFL in ihrem Merkblatt beschreibt, gibt es viele Besonderheiten, die zu beachten sind. So z.B. im AZT-Lacksystem: Bei zahlreichen Modellen müssen Musterblech/e und Mischanlage sowie Farbtonfindung vom Anwender immer manuell zugesteuert werden. Pro Einzelposition werden 3AW / 0,3h als branchenüblich angesehen zgl. Lackmaterial.
Details entnehmen Sie dem nebenstehenden Merkblatt.
In der täglichen Reparatur-Praxis kommt es häufig zwischen den Kfz-Sachverständigen und den Werkstätten zu Missverständnissen.
Was sind konkret die Leistungen eines Sachverständigen?
Welche Unterstützung sollten Sachverständige bei Meinungsverschiedenheiten mit den Versicherern bieten?
Hierzu hat der BVSK aus Sicht der Kfz-Betriebe klar Stellung bezogen.
Geschäftsführer und Rechtsanwalt Elmar Fuchs hat hier einen entscheidenden Beitrag zur Aufklärung geleistet. Die IFL unterstützt die Aussagen des BVSK in nebenstehendem Schreiben, dass Ihnen hiermit zum Download anbieten.
Alle reden von der DSGVO. Lösungen werden nur wenige angeboten. Das Rechtsberatungsgesetz gebietet, dass Sie sich an einen Fachanwalt wenden. Die dürften aber augenblicklich volle Auftragsbücher und dafür umso weniger Zeit haben.
Den Datenschutz müssen Sie in Ihrem Betrieb sicherstellen. Aber auf Ihrer Webseite muss auch eine verständliche Datenschutz-Erklärung hinterlegt sein. Hier wird Ihnen geholfen:
Wir haben hier noch einen interessanten Artikel gefunden, der die Problematik aufzeigt.
Verzichten Sie bei einer fachgerechten Reparatur nicht auf die Honorierung durchgeführter Arbeiten.
Durch den schnellen Fahrzeug-Modellwechsel fehlen gelegentlich vollständige Reparaturanleitungen, spezielle modellbezogene Informationen wie z. B. zu Fahrerassistenz-Systemen, lacktechnischen Informationen, Arbeitszeitwerte.
Dies führt dazu, dass in den Kalkulationssystemen häufig wichtige für die Reparatur notwendige Informationen und die entsprechenden Arbeitspositionen (Entsorgungskosten Fahrzeugreinigung, Kalibrierfahrten usw.) fehlen.
Fällt Ihnen bei der Kalkulation auf, dass wichtige Positionen fehlen, die für die vollständige, fachgerechte Kalkulation/Reparatur notwendig waren, so hilft die IFL-Liste mit 79 „frei wählbaren Arbeitspositionen“ weiter.
Übernehmen Sie die fehlenden aber erforderlichen Arbeitspositionen aus der IFL-Liste in Ihre Kalkulation bzw. Rechnung.
Die IFL-Liste ist jetzt auch im Audatex-Schaden-Kalkulationssystem enthalten: mehr Infos hier
Was unter lackierfähig zu verstehen ist, wurde vom AZT wie folgt beschrieben:
... Die vom Karosseriefacharbeiter bearbeiteten Stellen und Teile kontur- und kantengerecht ausgebeult bzw. eingeschweißt sind.
Dies kann, wenn erforderlich, durch ergänzendes, fachgerechtes Aufbringen von aktuellen, dem Stand der Technik entsprechenden Karosseriefüllmassen erfolgen. Die Oberflächen sind abschließend so zu bearbeiten (kein Winkelschleifer), dass der Lackierfachmann mit dem 1. Arbeitsschritt (Schleifen der Übergänge mit Exzenterschleifer und z.B. Papier Körnung P120) fortfahren kann.
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